Hat Helferin Anspruch auf halbe Stelle?
Antwort von Prof. Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Während des Erziehungsurlaubes kann einer Arzthelferin nicht gekündigt werden, auch wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter beschäftigt werden kann. Die Kündigung kann erst nach Beendigung des Erziehungsurlaubes ausgesprochen werden, wobei die entsprechenden Kündigungsfristen zu beachten sind. Eine frühere Arbeitsbeendigung (schon zum Ende des Erziehungsurlaubes) käme nur durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag in Frage. Das Kündigungsverbot besteht nach § 18 des Bundeserziehungsgeldgesetzes während des gesamten Erziehungsurlaubes. Allerdings hat die Arzthelferin nach ihrer Rückkehr nur Anspruch auf…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.