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Hausärzte können Quali-Zuschläge des neuen EBM niemals voll ergattern

Autor: det

Eine Umfrage unter Kollegen und auf Abrechnungsseminaren auf der Practica in Bad Orb bestätigt die schon in MT Nr. 43 geäußerte Befürchtung: Hausärzte können die Qualitätszuschläge bei den Regelleistungsvolumen (RLV) der Euro-Gebührenordnung 2009 realistischerweise gar nicht abrufen, obwohl ihnen im Gegenzug das RLV für die allgemeinen hausärztlichen Leistungen gekürzt wird.


Nächstes Jahr wird die Abrechnungsmenge der meisten Arztgruppen (auch die der hausärztlichen) durch RLV begrenzt. Das sind im Grunde Budgets, bei denen die Geldbeträge pro Leistung der Euro-Gebührenordnung voll bezahlt werden. Darüber hinaus abgerechnete Leistungen werden nur zu sehr niedrigeren abgestaffelten Preisen vergütet. Hausärzte, die Leistungen wie Sono, Belastungs-EKG oder kleine Chirurgie erbringen, bekommen zu ihrem RLV 2009 Fallwertzuschläge. Details dazu in den Tabellen. Die RLV für die allgemeinen Leistungen der Hausärzte werden allerdings gekürzt, um das Abrechnungsvolumen für die Quali-Leistungen zu schaffen. Im Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses heißt es: Das…

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