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Hausärzteverband zieht KV-Chefs an den Ohren

Autor: REI

Der Hausärzteverband setzt bei der Verbreitung eines freiwilligen Hausarztsystems allein auf Integrationsversorgungsverträge (§§ 140a ff. SGB V) wie mit der Barmer und einigen AOKen. Eigene Funktionäre, die als KV-Vorständler einen Weg über den § 73b (hausarztzentrierte Versorgung) einschlagen, werden zum abgestimmten Handeln aufgefordert. Die KVen möchte der Verband als Dienstleister engagieren.

Der § 73b ist „das hässlichste Kind der Nacht der Nächte“ von Ulla Schmidt und Horst Seehofer bei der Zeugung des GMG, meint Eberhard Mehl. Der Hauptgeschäftsführer des Hausärzteverbandes bezieht dies auf die Vorgabe, dass die Krankenkassen für diese Versorgungsform nur mit besonders qualifizierten Hausärzten Direktverträge abschließen dürfen. Die KV könne hier keine schützende Funktion ausüben, betont Mehl. Darum mag er auch nicht den Versprechungen einiger KVen glauben, die 73b-Verträge ankündigen, bei denen jeder Hausarzt, der die (leichten?) Kriterien erfüllt, mitmachen können soll. Mehl sieht genauso wie der neue Verbandschef Rainer Kötzle in den 73b-Verträgen (und anders als bei 140a…

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