Hausärzteverband zieht KV-Chefs an den Ohren
Der § 73b ist „das hässlichste Kind der Nacht der Nächte“ von Ulla Schmidt und Horst Seehofer bei der Zeugung des GMG, meint Eberhard Mehl. Der Hauptgeschäftsführer des Hausärzteverbandes bezieht dies auf die Vorgabe, dass die Krankenkassen für diese Versorgungsform nur mit besonders qualifizierten Hausärzten Direktverträge abschließen dürfen. Die KV könne hier keine schützende Funktion ausüben, betont Mehl. Darum mag er auch nicht den Versprechungen einiger KVen glauben, die 73b-Verträge ankündigen, bei denen jeder Hausarzt, der die (leichten?) Kriterien erfüllt, mitmachen können soll. Mehl sieht genauso wie der neue Verbandschef Rainer Kötzle in den 73b-Verträgen (und anders als bei 140a…
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