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Hausärztliche Jobsharing-Gemeinschaftspraxis mit katastrophalem Vertrag

Autor: Udo Cramer, Foto: thinkstock

Nicht Partnerin, nicht Angestellte: Eine Kollegin hat sich zwischen alle Stühle gesetzt. Welche Konsequenzen hat das?

Ein Hausarzt fragt:

Ich bin in einer Gemeinschaftspraxis im freiberuflichen Jobsharing. Es besteht eine schriftliche Vereinbarung, wonach die Tätigkeit „freiberuflich ohne Weisungsgebundenheit“ ist, ich „die ärztlichen Berufsvorschriften von Kammer und KV“ zu beachten und eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen habe.

Die Honorierung erfolgt stundenweise. Der Vertrag ist von beiden Seiten innerhalb von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar. Eine Abfindung bei Ausscheiden ist nicht vereinbart. Ein Partner verkauft jetzt an einen jüngeren Kollegen. Könnte ich von diesem einfach entlassen werden? Habe ich einen ideellen Praxiswert erworben?

Udo H. Cramer, Rechtsanwalt,…

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