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Hausarztmodelle à la KV – jetzt auch bundesweit im Angebot

Autor: REI

Auch die KBV ist nun ins Selektivvertragsgeschäft zur hausarztzentrierten Versorgung eingestiegen – mit zwei bundesweit gültigen Vereinbarungen mit der Knappschaft und der „BundesInnungskrankenkasse Gesundheit“ (BIG).

Die Abkommen bedeuten eine Aufstockung des hausärztlichen Honorars um 15 bis 20 %, unterstrich KBV-Vize und Allgemeinarzt Dr. Carl-Heinz Müller. Vertragspartner der beiden Kassen ist die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordination von 15 KVen und der KBV. Den Verträgen freiwillig beitreten können alle Ärzte, die die definierten Voraussetzungen erfüllen – auch Kollegen in Baden-Württemberg und Bayern, deren KVen der Arbeitsgemeinschaft ferngeblieben sind. Die Verträge sind so angelegt, dass weitere Module, z.B. zu DMP, Prävention oder Reiseimpfungen, angekoppelt werden können. Das kommt den Kassen entgegen, da diese durchaus unterschiedliche Interessen mit den Hausarztmodellen verfolgen.

So will…

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