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Hautarzt als Assistent?

Autor: Dr. Karin Hahne

Wie ist es um Fachgebietsgrenzen im neuen Vertragsarztrecht bestellt? Lässt sich zum Beispiel ein Hautarzt als Allgemeinarzt einstellen?

<break-end />Dr. C. T., Facharzt für Allgemeinmedizin:

Kann ich als MVZ-Hausarzt einen Hautarzt als Assistenten einstellen (Gebiet für Dermatologen gesperrt) und ihn als Allgemeinarzt mit dem Schwerpunkt Hautkrankheiten arbeiten lassen?

Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt/M.:

Die KV-Genehmigung eines Hautarztes als Assistenten eines Allgemeinarztes ist unwahrscheinlich. Auch Jobsharing zwischen Hausarzt und Hautarzt ist nicht möglich, da hier Fachgebiets-Identität bestehen muss. Eine Teilzeitanstellung des Hautarztes bei reduzierter Tätigkeit des Hausarztes geht nicht, da die MVZ-Stelle des Allgemeinarztes nur mit Allgemeinärzten bzw. Hausarzt-Internisten besetzt werden…

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