Heilkundeübertragung: Verlieren Ärzte zukünftig ihre Aufgaben?
Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin beschlossen. Drei Jahre lang hatte der G-BA beraten. Jetzt war der Beschluss fällig, wie der G-BA-Vorsitzende Dr. jur. Rainer Hess beim 70. Bayerischen Ärztetag in München erklärte.
Dr. Hess sprach von einer Zerreißprobe, denn alle Befürworter und Gegner der Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten saßen im G-BA-Unterausschuss an einem Tisch. Die Begriffe Delegation und Substitution würde Dr. Hess am liebsten nicht benutzen, sondern lieber von Übertragung reden.
Die Richtlinie über die Modellvorhaben gilt für Krankenhäuser und für die ambulante Versorgung. Beispiele für eine solche „selbstständige Ausübung…
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