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Hohe Sozialbeiträge nachzahlen?

Frage von Dipl.-Med. Ulrich Flechsig,
Facharzt für Frauenheilkunde,
Bad Mergentheim:

Haben Arzthelferinnen, die auf Basis von 630 DM angestellt sind, nach Tarifvertrag ebenfalls Anspruch auf "Urlaubs- und Weihnachtsgeld"? Bin ich überhaupt an den Tarifvertrag gebunden? Nach Mitteilung meines Steuerberaters können im Rahmen von 630-DM- Beschäftigungsverhältnissen unter Umständen hohe Nachforderungen von Seiten der Sozialkassen auf mich zukommen, wenn die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen unklar sind. Stimmt dies?

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Das bedeutet, dass dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (nichts anderes sind 630-DM-Kräfte) geldwerte Leistungen mindestens in dem Umfang zu gewähren sind, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit einer/s vergleichbaren vollzeitig beschäftigten Mitarbeiters/Mitarbeiterin entspricht. Diese Gleichstellung galt auch schon vor dem Inkrafttreten des neuen Teilzeit- und Befristungsgesetzes, das die genannten Rechte lediglich nochmals deklaratorisch feststellt.

Hat der Arbeitgeber Arzthelferinnen unter Geltung des…

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