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HRT nach Mammakarzinom erlaubt?

Frage von Ralph Schumann, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dortmund:
Eine 58-jährige Patientin wünscht eine Hormonersatztherapie (HRT), da sie an ausgeprägten klimakterischen Beschwerden leidet. Bei der Patientin war 1989 eine Tumorexstirpation mit nachfolgender Ablatio Mammae/Axilladissektion/Radiatio durchgeführt worden. Diagnose: invasiv-duktales Mammakarzinom pT1a, N0 (0/33 LK) M0, Hormonrezeptoren positiv. Z.n. Ablatio Mammae rechts 12/89, Z.n. Radiatio der Thoraxwand, Mastopathie I nach Prechtel, Z.n. Hysterektomie. Nach der Primärbehandlung erfolgte keine adjuvante Therapie. Kann auf Grund der rezidivfreien 13 Jahre nun das Risiko einer HRT mit z.B. transdermaler Östrogensubstitution eingegangen werden, oder ist ein Versuch mit Phytoöstrogenen sinnvoller? Wie verändert sich das statistische Risiko einer Neu- bzw. Wiedererkrankung bezüglich des Mammakarzinoms?

Antwort von Professor Dr. Wilhelm Braendle, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf:
Die Frage einer Substitutionsbehandlung mit Östrogenen oder Östrogenen und Gestagenen bei Zustand nach behandeltem Mammakarzinom wird in den letzten Jahren häufig gestellt, und in manchen Fällen wird von dem früher grundsätzlich geltenden Verbot einer Hormonsubstitution nach behandeltem Mammakarzinom abgerückt.

Eine definitive Antwort auf dem Boden von Studien, die den Kriterien einer „evidence based medicine“ genügen, lässt sich nicht geben. Es sind aber in den letzten Jahren mehrere Beobachtungsstudien durchgeführt worden, die übereinstimmend keine…

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