Juristen: Suizidbeihilfe straffrei zulassen
Die Reaktionen der Zuhörer ließen keinen Zweifel daran, was die meisten von ihnen wollen: Ihr Lebensende selbst bestimmen und bei Bedarf auf die Unterstützung ihres Arztes zählen können – und das nicht nur im Fall einer unheilbaren und mit körperlichen Schmerzen verbundenen schweren Erkrankung.
Suizid, Suizidversuch und die Teilnahme am Suizid sind hierzulande seit über 150 Jahren straflos, erinnerte Professor Dr. Frank Salinger. „Mit dieser Tradition bricht, wer die organisierte Freitodbegleitung durch Sterbehilfevereine unter Strafe stellen will.“ Der Strafrechtler von der Universität Tübingen erklärte, dass nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention jeder Bürger das Recht…
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