Kann ich Geld zurückfordern?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Der Leasing-Vertrag datiert aus dem Jahr 1991! Offensichtlich hat der Arzt die für zwei Jahre bemessene Leasing-Laufzeit, wie sie im Vertrag vereinbart wurde, arglos viele Jahre überzahlt! Hier stellt sich natürlich schon die Frage möglichen sittenwidrigen Verhaltens des Leasinggebers.
Bei geringfügiger Überzahlung der vorgesehenen Leasing-Laufzeit wirkt sich dies in der Regel nicht schädlich für den Leasingnehmer aus, da entsprechend der Überzahlung der kalkulatorische Restwert sich nach unten verändert. Im vorliegenden Fall scheint es sich aber um einen Computer zu handeln, der bei einer Anschaffung im Jahre 1991…
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