Anzeige

Kann ich Geld zurückfordern?

Frage von Dr. M. E. aus L.:
Seit 1991 läuft ein Leasingvertrag für eine EDV-Anlage. Mit Schrecken habe ich entdeckt, dass ich über die Jahre hinweg horrende Leasingraten weiter bezahlt habe. Ich bin davon ausgegangen, dass der Vertrag nach vier Jahren endet. Nun habe ich erfahren, dass sich der Vertrag automatisch verlängert hat. Kann ich Geld zurückfordern?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Der Leasing-Vertrag datiert aus dem Jahr 1991! Offensichtlich hat der Arzt die für zwei Jahre bemessene Leasing-Laufzeit, wie sie im Vertrag vereinbart wurde, arglos viele Jahre überzahlt! Hier stellt sich natürlich schon die Frage möglichen sittenwidrigen Verhaltens des Leasinggebers.

Bei geringfügiger Überzahlung der vorgesehenen Leasing-Laufzeit wirkt sich dies in der Regel nicht schädlich für den Leasingnehmer aus, da entsprechend der Überzahlung der kalkulatorische Restwert sich nach unten verändert. Im vorliegenden Fall scheint es sich aber um einen Computer zu handeln, der bei einer Anschaffung im Jahre 1991…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.