Anzeige

Kasse torpediert Sparidee

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,
praktische Ärztin,
Münster:

Wir streiten mit einer Privatversicherung um folgenden Sachverhalt: Normalerweise werden Infusionen/Injektionen auf den Patienten verordnet. Manche Ampullen gibt es aber nur im 5er-Pack, der Patient braucht aber z.B. nur zwei Infusionen. Da ist es doch für Kasse und Patient kostengünstiger, wenn wir die Infusionen zur Anwendung in der Praxis aus der Apotheke beziehen und nur die Kosten der drei benötigten Ampullen auf die Privatrechnung setzen. Die will die Kasse aber nicht bezahlen. Laut Vertragsbedingungen seien nur Verordnungen auf den Patienten erstattungsfähig. Dann wird die Sache teurer! Wie sieht die Rechtslage aus?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Bei der geschilderten Konstellation ist zwischen den Rechtsbeziehungen von Arzt und Patient einerseits zu unterscheiden sowie dem Rechtsverhältnis des Patienten zu seiner privaten Krankenversicherung andererseits. Ob und in welchem Umfang ein Patient seine Arztkosten von der privaten Krankenkasse erstattet bekommt, richtet sich nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages, insbesondere nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Krankenkassen. Diese sind orientiert an den Musterbedingungen für die Krankenkassen (MB-KK).

Diese bestimmen in xa7 4 Abs. 3, dass Voraussetzung für die Leistungspflicht bei…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.