Kasse torpediert Sparidee
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Bei der geschilderten Konstellation ist zwischen den Rechtsbeziehungen von Arzt und Patient einerseits zu unterscheiden sowie dem Rechtsverhältnis des Patienten zu seiner privaten Krankenversicherung andererseits. Ob und in welchem Umfang ein Patient seine Arztkosten von der privaten Krankenkasse erstattet bekommt, richtet sich nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages, insbesondere nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Krankenkassen. Diese sind orientiert an den Musterbedingungen für die Krankenkassen (MB-KK).
Diese bestimmen in xa7 4 Abs. 3, dass Voraussetzung für die Leistungspflicht bei…
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