Kassen müssen für Viagra nachzahlen
Gleich in drei Fällen hatte das Bundessozialgericht (BSG) über die Erstattungsfähigkeit von Viagra zur Behandlung der erektilen Dysfunktion bei chronischen Erkrankungen zu entscheiden. Sowohl den beiden Diabetikern als auch einem Kläger, der seit mehr als 20 Jahren unter multipler Sklerose leidet, hatten die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen die Kostenerstattung für die Behandlung mit Viagra verweigert. Und das bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitswesens (GMG) vom 14.11.2003.
Das BSG erklärte nun, dass die Krankenkassen die Behandlung mit Viagra zu Unrecht abgelehnt hätten (Az.: B1 KR 28/04R). Sowohl bei der multiplen Sklerose als auch bei Diabetes…
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