KBV setzt auf Wirkstoffverordnungen und die Apotheker
Ein Durchschnittswert von 500 Euro – bezogen auf alle Ärzte, Richtgrößen- und statistische Prüfungen sowie „sonstige Schäden“ – hat nichts mit der Realität zu tun, hielt KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller dagegen. Die realen Werte bewegten sich zwischen 20 000 und 200 000 Euro. Sie betreffen nur einen kleinen Anteil der Ärzte – doch entscheidend sei für die Krankenkassen die „Polizeifunktion“ der abschreckenden Wirkung, so Dr. Müller. Darum hielten die Kassen auch an der Richtgrößenprüfung fest; in keiner KV-Region hätten sie von der neuen gesetzlichen Option Gebrauch gemacht, Prüfansätze zu vereinbaren, die die Richtgrößenprüfung ablösen.
Die KBV hält die Richtgrößenprüfung in Zeiten der…
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