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KBV und Kassen einig über formlose Anfragen und Stempel ins Bonusheft

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Zum 1. Oktober gilt ein neuer Bundesmantelvertrag für alle Kassenarten. Er sieht u.a. Regelungen zu formlosen Kassenanfragen, Schadensersatz bei ungültigen Versicherungskarten und zur Vergütung des Abstempelns von Bonusheften vor.

Mitte Juli einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über die letzten strittigen Punkte des neuen, kassenartenübergreifenden Bundesmantelvertrags.

Formlose Anfragen:
Künftig müssen Krankenkassen für formlose Anfragen bei Ärzten ein Rahmenformular verwenden, das auch auf die "mögliche" Vergütung der Arztleistung hinweist. Die Frage, wann das noch zu entwickelnde Formular vorliegen wird, beantwortete Dr. Roland Stahl, Pressesprecher der KBV, diplomatisch: "So bald wie möglich!" Rechtsunsicherheiten bezüglich Schweigepflicht und Datenschutz sollen damit ausgeräumt werden.


Für Gutachten oder Bescheinigungen mit gutachterlicher Stellungnahme, die Ärzte…

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