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Kein Festbetrag fürs Hörgerät

Autor: gri

Immer wieder weigern sich gesetzliche Krankenkassen, die Kosten für digitale Hörgeräte zu übernehmen und verweisen ihre Versicherten auf feste Höchstbeträge.

Das Bundessozialgericht erklärte diese Praxis nun in einem Urteil für unzulässig (Az.: B 3 KR 20/08 R). In dem Fall ging es um ein digitales Hörgerät für einen fast tauben Versicherten, das etwas über 4000 Euro kostete. Die Krankenkasse zahlte aber nur 987 Euro – das reichte den Richtern nicht. Ihre Begründung: Gesetzliche Krankenkassen müssten die Versicherten mit Hörgeräten versorgen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmöglichen Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubten. Bei nahezu tauben Personen reiche ein analoges Hörgerät dazu nicht aus.

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