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Keine Lohnfortzahlung bei Hepatitis?

Frage von Dr. D. A.,
Frauenarzt aus W.:

In gynäkologischen Praxen besteht sicherlich ein nicht unerhebliches Risiko für eine Ansteckung mit Hepatitis B. Wie soll man sich einer Helferin gegenüber verhalten, die es mehrfach abgelehnt hat, sich gegen Hepatitis B impfen zu lassen? Ist der Arbeitgeber im Krankheitsfall dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet?

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Die Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung legen vor allem dem Arbeitgeber zahlreiche Verpflichtungen auf. Zu den Pflichten der Beschäftigten führt § 15 Arbeitsschutzgesetz aus: "Diese sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." Hierunter fallen vor allem der Gebrauch bestimmter Schutzvorrichtungen und Arbeitsmittel beim Umgang mit gefährdenden Stoffen am Arbeitsplatz. Möchte sich ein Beschäftigter wegen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch…

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