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Keine Opferentschädigung nach sexuellem Übergriff

Gesundheitspolitik Autor: RA Christoph Klein

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Eine Patientin, die einen sexuell motivierten Übergriff eines Arztes bei einer Untersuchung im Vertrauen auf dessen Kompetenz erduldet, hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz.

So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Bei einer orthopädischen Untersuchung kam die Patientin der Aufforderung des Arztes nach, sich entkleidet auf den Bauch zu legen, damit dieser mit dem Ultraschallgerät die Rückseite des Beines untersuchen konnte.

Im Zuge dessen drang der Arzt mit dem Gerät bis in den Genitalbereich vor und rieb mit diesem dort mehrfach hin und her, während er die Patientin aufforderte, die Gesäßmuskulatur anzuspannen.

Arzt zahlte Schmerzensgeld

Die Patientin dachte sich, so die Urteilsbegründung, der Arzt "wisse schon was er tue" und duldete die Untersuchung. Vor dem Landessozialgericht trug sie vor, erst anschließend Zweifel bekommen und…

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