Kliniken müssen die Meldepflicht erfüllen
Das liegt zum einen daran, dass sich zu wenige Bürger zu Organspenden bereit erklären, zum anderen aber auch an einem Transplantationsgesetz aus dem Jahr 1997, das viele Umsetzungsfragen offenlässt. Experten sehen dringenden Nachbesserungsbedarf. Kritiker wie der Münsteraner Jurist Professor Dr. Thomas Gutmann gehen sogar davon aus, „dass aus verfassungsrechtlichen Gründen in wesentlichen Bereichen nur eine grundlegende Neukonzeption denkbar scheint“.
Probleme mit Lebend- und Crossover-Spenden
Auf einer Pressekonferenz anlässlich des Symposiums der Bundesärztekammer zum Novellierungsbedarf des Transplantationsrechts erläuterte Professor Dr. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission…
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