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Können Richter sich alles erlauben?

Frage von Dr. Wolf-G. Bernhardt,
Arzt für Allgemeinmedizin,
München:

Wegen einer Honorarkürzung führte ich einen Prozess vor dem Sozialgericht. Der Richter verhielt sich aus meiner Sicht nicht angemessen: Er schien sich mit der Materie wenig auszukennen, hatte z.B. Probleme mit dem Verständnis von Budgets und Praxisbesonderheiten. Drei Listen meiner Praxisbesonderheiten hatte er nicht zur Kenntnis genommen (waren erst verschwunden und fanden sich dann ungenutzt in den Akten). Der Richter legte mir in ziemlich schnippischem Ton nahe, meine Klage zurückzuziehen, da ich sowieso "null Chancen" hätte, auch nicht in der nächsten Instanz. Außerdem könne ich dann Kosten sparen und er müsse kein Urteil schreiben. Kann man den Richter belangen, z.B. wegen Fahrlässigkeit?

Antwort von Dr. Dr. Alexander Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Wegen des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit, der in unserer Verfassung festgeschrieben ist und dem auch im Alltag der Gerichte höchste Priorität eingeräumt wird, ist es schwierig, ein bestimmtes Verhalten, das ein Richter in "persönlicher", nicht in rechtlicher, Hinsicht bei der Verhandlung an den Tag legt, mit juristischen Mitteln anzugreifen. Der Richter befindet sich in einer nahezu unangreifbaren Stellung.

Auch in dem von Ihnen geschilderten Fall kommen nur wenige rechtliche Möglichkeiten in Betracht:

Gegen den von Ihnen beschriebenen auf "schnippische" Weise vorgebrachten Ratschlag des Richters, Ihre…

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