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Kollege in Lebensgefahr

Frage von Dr. H. S.
aus K.:

Ich bin seit längerem ernsthaft erkrankt, es haben sich zahlreiche Patientenunterlagen angesammelt. Nun hat eine Klinik alles verschlampt. Dabei geht es mir nicht um Ergebnisse der Klinikarbeit, sondern um mein eingebrachtes Eigentum. Röntgenbilder, Tomogramme, insgesamt einige hundert Dokumente, die ich dringend für die Weiterbehandlung benötige. Ich habe auf der Station und bei den seltenen Visiten des Chefs dutzendemal dringlich um Rückgabe gebeten und auch im Archiv nachgefragt. Der Riesenpacken bleibt verschwunden. Kann ich durch eine Strafanzeige dafür sorgen, daß die Kriminalpolizei ermittelt und als "Nebeneffekt" meine Unterlagen findet. Welcher Straftatbestand könnte ein Gericht zur Einleitung einer Suche bewegen, und zwar bald, sonst überlebe ich das Fehlen meiner Unterlagen nicht?

Antwort von Professor Dr. Gerhard H. Schlund
Vorsitzender Richter
Oberlandesgericht München:

Beantwortet man die in der Anfrage enthaltenen zahlreichen Probleme, dann ergibt sich folgendes Bild: Es überrascht einen schon, wenn Dr. S. davon ausgeht, die von ihm ins Krankenhaus miteingebrachten Patientenunterlagen seien selbstverständlich "sein Eigentum". Dem ist aber nicht so. Generell gesehen erwirbt der Patient nämlich kein Eigentum an seinen Krankenunterlagen. Dieses liegt entweder beim niedergelassenen Arzt oder - bei einer stationären Aufnahme - beim Krankenhaus. Nur wenn dem Patienten vom behandelnden Arzt oder von der Krankenhausverwaltung seine Unterlagen zum "dauernden Verbleib"…

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