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Konkurrent kann Sie abmahnen

Autor: reh

Web-Adressen wie www.hausarzt-kohldorf.de sind einprägsam. Aber nicht ratsam. Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht ein solches „Alleinstellungsmerkmal“ nämlich gar nicht gern. Mit einer Anzeige können aber auch Kollegen drohen. Einer Ärztin ist dies passiert.

Gemacht wird es immer wieder: Den Städte- bzw. Ortsnamen in die Internet-Adresse der Arztpraxis übernehmen. Eigentlich ja eine gute Sache, denn so finden Patienten und Internetnutzer, die gerade auf der Suche nach einem Arzt sind, schneller die Website. Und sie merken sich die Adresse besser. Aber es ist eben nicht erlaubt. Denn auch für die Praxis-Website gelten die strengen „Werbe-Regeln“ der Musterberufsordnung für Ärzte. Danach ist jegliche anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung untersagt.

Was das nun mit dem Städtenamen in der Web-Adresse der Praxis zu tun hat? In ihren Erläuterungen zu §§ 27 ff. Musterberufsordnung nimmt die BÄK genau hierauf Bezug und bezeichnet die…

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