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Krankenkassen lassen die KV links liegen

Autor: kol

AOK und IKK in Brandenburg haben es vorgezogen, mit dem Hausärzteverband und nicht mit der KV einen Hausarztvertrag abzuschließen. Ein Grund: Einen KV-Vertrag nach § 73b SGB V können sich die Kassen angeblich „nicht leisten“. Der Integrationsvertrag mit dem Hausärzteverband nutzt dagegen die Anschubfinanzierung aus der Klinik- und Vertragsarztvergütung.

Auf diese Weise fließt Geld vom stationären in den ambulanten Sektor, betont Eberhard Mehl, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbandes. Und „die Zeiten, in denen die KV monopolartig Verträge abgeschlossen hat“, seien nun mal vorbei.

Immer mehr Ärzte würden dem Hausärzteverband die Verhandlungskompetenz für neue Verträge zutrauen, unterstreicht der Chef des BDA-Landesverbandes Berlin-Brandenburg, Dr. Wolfgang Kreischer. Seit Jahresbeginn konnte er 300 neue Mitglieder begrüßen. Insbesondere der Barmer-Vertrag, in den sich rasch mehr als 1000 Ärzte eingeschrieben hatten, beflügelte die Entwicklung eines eigenen landesweiten Vertrages. Das Angebot an die KV, die Abrechnung der…

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