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Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Die Neuregelung tritt jetzt in Kraft: Ärzte, die Hartz-IV-Patienten krankschreiben, müssen sich diese künftig genauer anschauen. So sieht es ein Beschluss des G-BA vor. Das dürfte bedeutend zeitaufwendiger werden.

Der Arzt soll künftig bei Patienten, die Hartz-IV beziehen, prüfen, ob diese mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind bzw. an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen könnten. Wird dies verneint, darf der Arzt sie arbeitsunfähig schreiben. Das sieht ein Beschluss des G-BA für Hartz-IV-Empfänger vor.

Pikant ist: Ärzte sollen die Arbeitsfähigkeit bei Menschen einschätzen, die gar keine Arbeit haben. Zudem müsste der Arzt im Prinzip bei jeder Krankmeldung den Patienten fragen, ob er Hartz IV bezieht.

Der Beschluss des G-BA wird Ärzten sicherlich eines bescheren: Ärger mit den Patienten. Dabei dürfen Ärzte schon heute keine Patienten krankschreiben, die arbeitsfähig sind.

Auch der…

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