Krebsregister bleiben Ländersache
Durch die stufenweise Einführung des Screenings sei die Fortbildung von Ärzten und Assistenten auch zu schaffen, meint das Bundesgesundheitsministerium. An die Übertragung dieses Modells auf andere häufige Tumorarten werde nicht gedacht: So eigneten sich einige Krebserkrankungen durch den natürlichen Krankheitsverlauf oder ein asymptomatisches, aber therapierbares Frühstadium oder wegen eines Restrisikos der Untersuchung nicht für ein bevölkerungsweites Screeningprogramm, heißt es im BMGS.
Die Erfassung der Tumorerkrankungen gestaltet sich mühsam. Nach dem Auslaufen des Krebsregistergesetzes des Bundes 1999 erfassen die Länder Krebserkrankungen ganz unterschiedlich. Nur das Saarland liefere…
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