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KV darf mit Widerspruchsgebühr erzieherisch auf Ärzte einwirken

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

Einige KVen erheben eine Gebühr für erfolglose Widerspruchsverfahren. Nachdem auch das Bundessozialgericht grünes Licht gegeben hat, könnten weitere KVen folgen.

Die Zwangskörperschaft KV finanziert sich nicht nur durch die Umlage in Prozent vom Umsatz des Mitglieds, sondern auch durch Gebühren für besondere Aufgaben. In der KV Bayerns werden z.B. 100 € fällig, wenn ein Widerspruch gegen einen KV-Bescheid erfolglos bleibt.


Die KV ist mit dem BSG-Spruch zufrieden. KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz wies im Gespräch mit MT darauf hin, dass es ihm darauf ankomme, die schnellen, fast automatischen Widersprüche gegen Honorarbescheide zu reduzieren. Diese Ärzte sollten sich überlegen, ob sich das lohne. Ein Widerspruch verursache eine Menge Arbeit.

Gebühr hat erzieherischen Sinn

Dr. Krombholz beziffert den Aufwand mit rund 400 € pro Fall. Wenn bei…

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