KV verweigert Zusatzbudget
Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Auf den Antrag des Dr. Mankel betreffend die Zuerkennung eines Zusatzbudgets nach 4.2. EBM wurde ein vorfabrizierter Bescheid erlassen, aus dem eine Begründung für die konkret getroffene Entscheidung nicht eindeutig entnommen werden kann. Insbesondere findet sich keine Stellungnahme zu dem Problem, daß Herr Dr. Mankel die Betreuungsleistungen in der Vergangenheit zwar nicht abgerechnet, aber doch tatsächlich erbracht hat. Denn immerhin lautet der vorformulierte Text des Bescheides ja, daß das Zusatzbudget zuerkannt wird, wenn die "entsprechenden Leistungen erbracht" (und nicht "abgerechnet") wurden. Aus juristischer Sicht…
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