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KV verweigert Zusatzbudget

Frage von Dr. Klaus-D. Mankel, Facharzt für Allgemeinmedizin, Essen:
Ich streite seit Sommer 97 mit der KV über das Zusatz- Budget der Ziffer 15 und habe es von Anfang an nicht bekommen. Meines Erachtens ist dies jedoch nicht korrekt, da ich in früheren Quartalen, die entscheidend für das Zubilligen der Ziffer 15 waren, diese Leistung wegen Fehlinterpretation der Legende zwar erbracht, jedoch nicht abgerechnet hatte. Gegegenüber der KV habe ich beispielhaft anhand anonymisierter Daten aus meiner Kartei die Leistungserbringung eindeutig dargestellt. Es ist mir nicht klar, wieso durch das fehlende Anschreiben der (erbrachten) Leistungen nunmehr ein Bedarf nicht nachgewiesen wurde. Können Sie mir helfen?

Antwort von Gustav-Adolf Hahn, Fachanwalt für Sozialrecht, Hamburg:
Auf den Antrag des Dr. Mankel betreffend die Zuerkennung eines Zusatzbudgets nach 4.2. EBM wurde ein vorfabrizierter Bescheid erlassen, aus dem eine Begründung für die konkret getroffene Entscheidung nicht eindeutig entnommen werden kann. Insbesondere findet sich keine Stellungnahme zu dem Problem, daß Herr Dr. Mankel die Betreuungsleistungen in der Vergangenheit zwar nicht abgerechnet, aber doch tatsächlich erbracht hat. Denn immerhin lautet der vorformulierte Text des Bescheides ja, daß das Zusatzbudget zuerkannt wird, wenn die "entsprechenden Leistungen erbracht" (und nicht "abgerechnet") wurden. Aus juristischer Sicht…

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