KV-Vorstand will Abrechnung generell verbieten
Antwort von Maximilian G. Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Der Vorstandsbeschlüsse der KVen Hessen und Schleswig-Holstein zur Nichtabrechenbarkeit der Ziffern 10 und 17 im Rahmen der Versorgung im ärztlichen Notdienst treffen auf Bedenken. Grundsätzlich steht es einem Vorstand einer KV sicherlich frei, zur Auslegung von Gebührenordnungsfragen eine Meinung zu vertreten. Eine verbindliche Festlegung für die Mitglieder einer KV durch einen Vorstandsbeschluss ist aber rechtlich nicht haltbar. Derartige Beschlüsse könnten bestenfalls verbindlich vom Bewertungsausschuss getroffen werden.
Hinsichtlich der Gebührenziffer 10 EBM hat allerdings das Landessozialgericht Baden-Württemberg…
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