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KV Westfalen-Lippe setzt auf wenige Zusatz-Budgets – ein Beispiel

Autor: det

Bei den Qualifikationsbedingten Zusatzbudgets (QZV) haben die Regional-KVen einen großen Entscheidungsspielraum.

Der EBM-Bewertungsausschuss hat in einem langen und komplizierten Beschluss Vorgaben für die neuen Budgets namens QZV gemacht, die von Kassen und KVen in den Regionen zum 1. Juli umgesetzt werden müssen. Im Unterschied zu vielen früheren Beschlüsse wird der Landesebene dabei jedoch ein vergleichsweise großer Spielraum gegeben, von den Bundesvorgaben abzuweichen. Die KV Westfalen-Lippe zum Beispiel hat das intensiv genutzt.

Verwerfungen vermeiden

Dort hat man die Berufsverbände gefragt, wie denn ihrer Meinung nach die QZV zugeschnitten sein sollen. Und viele der Verbände haben sich dafür entschieden, so wenige Leistungsbereiche wie möglich mit QZV neu zu regeln, um möglichst wenig…

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