KV wirft mir Knüppel zwischen die Beine

Frage von Dr. A. S. aus B.:
Ich möchte meine Praxis in einem gesperrten Gebiet aus privaten Gründen vor Erreichen der Altersgrenze verkaufen. In einer Zeitschrift las ich kürzlich, dass es den Passus "vorbehaltlich der rechtskräftigen Zulassung des Praxisnachfolgers" bei Abgabe der Zulassungs-Verzichtserklärung gibt, um zu verhindern, dass ein vom Zulassungsausschuss gewählter, mir aber nicht genehmer Kollege die Praxis übernimmt. Der Praxisveräußerer nimmt dann seine Verzichtserklärung zurück und arbeitet in eigener Praxis weiter. Ich kann damit zwar nicht meinen Wunschnachfolger durchsetzen, zumindest aber verhindern, dass ein mir nicht genehmer Kandidat meine Praxis bekommt. Nun sagte mir meine KV, dass eine Verzichtserklärung, verknüpft mit einer Bedingung, von ihr zurückgewiesen werde, und legte mir das beigefügte Gerichtsurteil vor. Ich bitte nun um eine juristische Klärung der Sachlage.

Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:

Als Ausnahme zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung, die Vertragsarztsitze nur bei Bedarf ausweist, sieht xa7 103 Abs. 4 SGB V auch im überversorgten Gebiet ohne Rücksicht auf die Bedarfslage die Übernahme bzw. den Verkauf einer Vertragsarztpraxis vor. Die Praxisübertragung erfolgt nur auf Antrag des abgebenden Arztes und soll dem abgebenden Arzt den Wert seiner dem Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz unterliegenden Praxis, z.B. auch zur Altersicherung, sichern. Weiter reicht das Recht des abgebenden Arztes nicht, seine Vertragsfreiheit ist zu Gunsten des Gemeinschaftsguts der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung…

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