Lasern auf Rezept
„Die Entscheidung wird Patienten zugute kommen, die unter einer Verschlechterung des Sehvermögens oder unter starken Schmerzen aufgrund von Erkrankungen der Hornhaut des Auges leiden und bei denen andere Behandlungsmethoden nicht mehr weiterhelfen.“, sagte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Die Laser-Eingriffe werden von der Kasse übernommen, wenn der Arzt eine von fünf Hornhauterkrankungen feststellt – darunter auch die Hornhautdegeneration.
Vertreter von Patientinnen und Patienten im G-BA begrüßen die Entscheidung – damit könne die Lebensqualität der Betroffenen teilweise deutlich verbessert werden, hieß es.
Ein Wehrmutstropfen allerdings für alle…
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