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Lkw-Fahreignug für Schwerhörige und Gehörlose

Autor: Dr. med. Dorothea Ranft, Foto: fotolia - Vladimir Voronin

Ein hochgradig Schwerhöriger möchte Lkw-Fahrer werden: Laut der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung ist das möglich.

Eine Beeinträchtigung des Hörvermögens, ja sogar eine beidseitige völlige Gehörlosigkeit, gilt nicht als Hindernis, das die sichere Führung von Kraftfahrzeugen ausschließt, sodie Autoren der kürzlich aktualisierten Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung. Schließlich erfolgt die Orientierung im Straßenverkehr vor allem über optische Signale – das Gehör spielt eine vergleichsweise geringe Rolle.

Akustische Einschränkungen können kompensiert werden

Entscheidend für die Einschätzung der Fahreignung ist vor allem die Frage, ob der Betroffene die akustischen Einschränkungen z.B. durch eine besondere Umsicht oder eine Steigerung anderer sensorischer Leistungen kompensieren kann.…

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