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Lkw-Fahreignug für Schwerhörige und Gehörlose
Eine Beeinträchtigung des Hörvermögens, ja sogar eine beidseitige völlige Gehörlosigkeit, gilt nicht als Hindernis, das die sichere Führung von Kraftfahrzeugen ausschließt, sodie Autoren der kürzlich aktualisierten Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung. Schließlich erfolgt die Orientierung im Straßenverkehr vor allem über optische Signale – das Gehör spielt eine vergleichsweise geringe Rolle.
Akustische Einschränkungen können kompensiert werden
Entscheidend für die Einschätzung der Fahreignung ist vor allem die Frage, ob der Betroffene die akustischen Einschränkungen z.B. durch eine besondere Umsicht oder eine Steigerung anderer sensorischer Leistungen kompensieren kann.…
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