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Medi-Klage zum Streikrecht geht vors BSG

Autor: Michael Reischmann, Foto: M. Reischmann

Gilt ein generelles Streikverbot für Vertragsärzte? Diese Frage wird das Bundessozialgericht zu klären haben. Das Sozialgericht Stuttgart hat die entsprechende Klage abgewiesen, aber die Sprungrevision zugelassen.

Der Stuttgarter Allgemeinarzt und Vorsitzende von Medi Dr. Werner Baumgärtner zeigte sich nach dem Urteil sehr zufrieden. Ihm ist wichtig, dass die Frage, ob Vertragsärzte mit Praxisschließungen als "Warnstreiks" ein druckvolles Protestinstrument haben oder ob sie wegen des Sicherstellungsauftrags der KV und der fehlenden Arbeitnehmereigenschaft gar nicht streiken dürfen, höchstrichterlich entschieden wird - ggf. sogar auf europäischer Ebene.

Die Sprungrevision spare zwei Jahre Zeit, freute sich der Hausarzt. Schließlich sind seit dem Auslöser des Prozesses - zwei eintägige Praxisschließungen im Herbst 2012 (mit gewährleisteter Notfallversorgung) - und der jetzigen Verhandlung fast drei…

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