Mehr Verordnungsmöglichkeiten für den Hausarzt geschaffen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege beschlossen. Neben dem Anlegen von Kompressionsstrümpfen und -verbänden wurde auch das jeweilige Ausziehen bzw. Abnehmen in die Leistungsbeschreibung eingefügt. Verordnet werden kann, wenn der Patient selbst nicht dazu in der Lage ist. Neu ist, dass demnächst ein Kompressionsverband auch verordnet werden kann, wenn aus medizinischen Gründen angepasste Kompressionsstrümpfe nicht möglich sind. Derzeit spricht die Richtlinie nur von anatomischen Gründen.
Weitgehender dagegen ist der Eingriff unter Nummer 24: Nach den derzeitigen Regelungen umfasst die spezielle Krankenbeobachtung die…
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