Anzeige

Mehr Verordnungsmöglichkeiten für den Hausarzt geschaffen

Die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege passt sich dem echten Leben an und erlaubt neben dem Anlegen bald auch das Abnehmen von Kompressionsverbänden und -strümpfen. Wirklich neu sind die Regeln zur ständigen Krankenbeobachtung.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege beschlossen. Neben dem Anlegen von Kompressionsstrümpfen und -verbänden wurde auch das jeweilige Ausziehen bzw. Abnehmen in die Leistungsbeschreibung eingefügt. Verordnet werden kann, wenn der Patient selbst nicht dazu in der Lage ist. Neu ist, dass demnächst ein Kompressionsverband auch verordnet werden kann, wenn aus medizinischen Gründen angepasste Kompressionsstrümpfe nicht möglich sind. Derzeit spricht die Richtlinie nur von anatomischen Gründen.

Weitgehender dagegen ist der Eingriff unter Nummer 24: Nach den derzeitigen Regelungen umfasst die spezielle Krankenbeobachtung die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.