Methadon gleich bezahlen!
Die neue Richtlinie stellt klar, dass eine Substitution mit Methadon oder anderen Ersatzsubstanzen auch unabhängig von etwaigen Begleiterkrankungen erwogen werden muss. Auswirkungen auf die ambulante GKV-Versorgung hat die BÄK-KBV-Richtlinie aber erst, wenn die Ärzteseite sie auch im Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen durchsetzt. Bislang schränken dessen "BUB-Richtlinien" (Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) die Substitutionstherapie bei Kassenpatienten noch erheblich ein, beklagt der Vorsitzende des BÄK-Ausschusses Sucht und Drogen, Dr. Ingo Flenker.
Drogen-Ersatz billiger als Notarzt
Nur bei Patienten mit einer schweren Begleiterkrankung - oder bei denen eine…
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