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Methadon gleich bezahlen!

Autor: gla/REI

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat eine neue mit der KBV abgestimmte Richtlinie zur Substitutionsbehandlung Heroinabhängiger verabschiedet. Darin wird die Opiatabhängigkeit als behandlungsbedürftige chronische Krankheit eingestuft.

Die neue Richtlinie stellt klar, dass eine Substitution mit Methadon oder anderen Ersatzsubstanzen auch unabhängig von etwaigen Begleiterkrankungen erwogen werden muss. Auswirkungen auf die ambulante GKV-Versorgung hat die BÄK-KBV-Richtlinie aber erst, wenn die Ärzteseite sie auch im Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen durchsetzt. Bislang schränken dessen "BUB-Richtlinien" (Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) die Substitutionstherapie bei Kassenpatienten noch erheblich ein, beklagt der Vorsitzende des BÄK-Ausschusses Sucht und Drogen, Dr. Ingo Flenker.

Drogen-Ersatz billiger als Notarzt

Nur bei Patienten mit einer schweren Begleiterkrankung - oder bei denen eine…

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