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Mit Faktorerhöhung richtig abrechnen
Mitunter rechnen Ärzte mit einem niedrigeren Steigerungssatz ab, weil z.B. die Leistungslegende einer GOÄ-Ziffer nur unvollständig erbracht wurde. Das ist allerdings nicht erlaubt, erklärt die GOÄ-Beraterin Gerda-Maria Wittschier*. Sie gibt Beispiele, wie ein angemessenes Honorar rechtskonform erreicht werden kann.
Selbst wenn eine ärztliche Leistung – obwohl der 2,3-fache Satz üblich ist – nur zum einfachen Satz abgerechnet wird, muss die Leistung zwingend vollumfänglich erbracht worden sein, warnte Wittschier.
Mit kleinerer Ziffer plus Steigerungsfaktor zum angemessenen Honorar
Rechtlich korrekt ist es, auf eine „kleinere“ Ziffer zurückzugreifen, bei der die Leistungslegende erfüllt…
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