Mörder von Angelina kommt in die Psychiatrie
Es bestehe die Gefahr, dass der zur Tatzeit 17-Jährige wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörung auch in Zukunft für die Allgemeinheit gefährlich sei, begründete das Hamburger Landgericht am Montag die Einweisung. Der Junge hatte gestanden, die Siebenjährige im Oktober 2004 unweit der elterlichen Wohnung in den Keller eines Hochhauses gelockt, sie dort missbraucht und getötet zu haben. Angelinas Mutter attackierte den Täter nach Verkündung des Urteilsspruchs und fügte ihm Verletzungen am Kopf zu.
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß von acht Jahren unter der im Jugendstrafrecht möglichen zehnjährigen Höchststrafe, weil der Angeklagte die Tat gestanden hatte. Zudem sei die Schuldfähigkeit des…
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