"Mogelpackung" oder "Solidarbeitrag"?
Anders als weithin angenommen ist die Sonderabgabe nicht an bestimmte Leistungen geknüpft und dient damit nicht ausdrücklich der Finanzierung von Krankengeld und Zahnersatz. Vor allem die Opposition wirft Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) deshalb vor, die Versicherten getäuscht zu haben.
Den Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten müssen die Versicherten allein tragen, weder Arbeitgeber noch Rentenversicherer beteiligen sich daran. Im Gegenzug sind die Kassen verpflichtet, ihren normalen Beitrag um 0,9 Punkte zu senken. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Unter dem Strich steigt damit die Belastung für die Versicherten um rechnerisch 0,45 Prozentpunkte,…
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