Anzeige

Mündliche Kassen-Auskunft verlässlich?

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

1999 verordnete Allgemeinarzt Michael Fleischer seiner an Krebs erkrankten Patientin Wobe-Mucos®. Ein Kassenmitarbeiter hatte die Verordnungsfähigkeit mündlich bestätigt. Trotzdem wurde später ein Regress über 1800 Euro verhängt.

Nun geht der Fall vors Bundessozialgericht. Die Aktenordner stapeln sich bereits in der Praxis des Kollegen Fleischer. Los ging es 2001 mit einem Regress wegen der angeblich nicht berechtigten Verordnung von Wobe-Mucos®. Die krebskranke Patientin mit Rezidiv im Endstadium hatte das Medikament bereits in der Klinik erhalten, Hausarzt Fleischer, der zusätzlich auch Gynäkologe ist, verordnete das Präparat, das der Patientin offensichtlich Linderung verschaffte, weiter.


Dies geschah aber erst, nachdem sich sowohl die Patientin als auch der Arzt bei der AOK Rheinland-Pfalz erkundigt hatte, ob das Präparat verordnet werden darf bzw. von der Kasse übernommen wird. Der AOK-Mitarbeiter erteilte…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.