Mündliche Kassen-Auskunft verlässlich?
Nun geht der Fall vors Bundessozialgericht. Die Aktenordner stapeln sich bereits in der Praxis des Kollegen Fleischer. Los ging es 2001 mit einem Regress wegen der angeblich nicht berechtigten Verordnung von Wobe-Mucos®. Die krebskranke Patientin mit Rezidiv im Endstadium hatte das Medikament bereits in der Klinik erhalten, Hausarzt Fleischer, der zusätzlich auch Gynäkologe ist, verordnete das Präparat, das der Patientin offensichtlich Linderung verschaffte, weiter.
Dies geschah aber erst, nachdem sich sowohl die Patientin als auch der Arzt bei der AOK Rheinland-Pfalz erkundigt hatte, ob das Präparat verordnet werden darf bzw. von der Kasse übernommen wird. Der AOK-Mitarbeiter erteilte…
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