Müssen wir Gehalt zahlen?
Antwort von Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Zu diesem Fragenkomplex darf ich zunächst auch auf den Beitrag "Muß ich ihren Resturlaub bezahlen" (Medical Tribune Nr. 9/99) verweisen.
Sowohl die tarifvertraglichen Regelungen als auch das Bundesurlaubsgesetz sehen vor, daß Urlaubsansprüche, die z.B. wegen AU nicht im laufenden Kalenderjahr genommen werden können, bis zum 31.3. des Folgejahres übertragen werden können. Kann bis zum Ablauf dieses Übertragungszeitraumes der Resturlaub oder - wie hier - sogar der volle Jahresurlaubsanspruch aus 1998 nicht angetreten werden, so verfällt der Urlaubsanspruch. Es besteht dann auch kein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubes in Geld, da der…
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