Muß ich ihren Resturlaub bezahlen?
Antwort von Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Das Bundesurlaubsgesetz, welches hier die Mindestbedingungen regelt, bestimmt zunächst in xa7 9 BUrlG, daß Krankheitstage während des Urlaubes, die durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen sind, nicht auf den Jahresurlaub des Arbeitnehmers angerechnet werden. Erkrankt die Arzthelferin z.B. während des Urlaubes verschuldet oder unverschuldet, so wird die Erfüllung des Urlaubsanspruches grundsätzlich unmöglich. Weiter bestimmt xa7 7 Abs. 3 BUrlG: "Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubes auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder…
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