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Muß ich ihren Resturlaub bezahlen?

Frage von Dr. C. K. aus E.:
Meine zum 31.12.1998 fristgerecht gekündigte Arzthelferin war schon seit längerer Zeit krank geschrieben, die AU dauerte bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses an. Die Arzthelferin ist der Auffassung, daß ich ihr den Urlaub, den sie wegen der Krankschreibung nicht mehr nehmen konnte, in Geld abzugelten habe. Hat die Helferin darauf Anspruch?

Antwort von Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Das Bundesurlaubsgesetz, welches hier die Mindestbedingungen regelt, bestimmt zunächst in xa7 9 BUrlG, daß Krankheitstage während des Urlaubes, die durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen sind, nicht auf den Jahresurlaub des Arbeitnehmers angerechnet werden. Erkrankt die Arzthelferin z.B. während des Urlaubes verschuldet oder unverschuldet, so wird die Erfüllung des Urlaubsanspruches grundsätzlich unmöglich. Weiter bestimmt xa7 7 Abs. 3 BUrlG: "Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubes auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder…

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