Muß ich im Pflegeheim eigenhändig dokumentieren?
Antwort von Markus Henkel, Rechtsanwalt, München:
Als niedergelassener Arzt in freier Praxis unterliegen Sie zunächst grundsätzlich nicht dem Heimgesetz. Dieses soll in erster Linie die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner schützen und verpflichtet die Heimbetreiber zur Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen für die Unterbringung alter, pflegebedürftiger und behinderter Menschen.
Aus xa76 des Gesetzes ergibt sich für den Heimbetreiber die Pflicht, die ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Heimbewohner zu sichern. Insofern sind die zur Überwachung der Heime zuständigen Behörden auch gehalten, von den Betreibern die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten durch die…
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