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Muß ich im Pflegeheim eigenhändig dokumentieren?

Frage von Dr. Werner Reiter, Arzt für Allgemeinmedizin, Bad Arolsen-Landau:
Bin ich als "normaler" Kassenarzt bei der Mitbetreuung von Altenheimbewohnern dem "Heimgesetz (HeimG)", angesiedelt z.B. im Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, unterstellt? Kann ich unter Androhung eines berufsrechtlichen Vorgangs durch einen Justitiar einer Ärztekammer zu Abzeichnungen (Signieren) von Medikationseintragungen in heimeigenen Patientenmappen gezwungen werden, wenn ich selbst ausreichend für mich meine Befunde, Anordnungen etc. zweimal (handschriftlich in Karteikarte + Praxis-EDV) dokumentiere und ausgebildetes Pflegepersonal in guter Zusammenarbeit ausreichend informiere, das dann die erforderlichen Eintragungen in die Mappen vornimmt?

Antwort von Markus Henkel, Rechtsanwalt, München:
Als niedergelassener Arzt in freier Praxis unterliegen Sie zunächst grundsätzlich nicht dem Heimgesetz. Dieses soll in erster Linie die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner schützen und verpflichtet die Heimbetreiber zur Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen für die Unterbringung alter, pflegebedürftiger und behinderter Menschen.

Aus xa76 des Gesetzes ergibt sich für den Heimbetreiber die Pflicht, die ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Heimbewohner zu sichern. Insofern sind die zur Überwachung der Heime zuständigen Behörden auch gehalten, von den Betreibern die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten durch die…

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