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Neue Dokumentationspflichten!

Autor: det

Ab dem 1. Juli 2008 müssen Hausärzte die im Einzelfall erbrachten fakultativen Teilleistungen ihrer Versichertenpauschalen bei der Abrechnung dokumentieren. Dies gilt auch für die Grund- und Zusatzpauschalen der Fachärzte.

Bis Mitte nächsten Jahres sollen alle Praxisverwaltungssysteme entsprechend geändert sein, kündigte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler an. Ohne Doku gibt’s dann kein Geld mehr. Beispiel: Einziger obligater Teil der ab 1. Januar 2008 vom Hausarzt pro kurativen Fall abrechenbaren Versichertenpauschalen pro Quartal ist nur der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt. Zur Pauschale gehört aber eine lange Latte fakultativer Leistungen. Wenn davon welche erbracht werden, dann ist das ab Mitte nächsten Jahres zu dokumentieren.

Ohne Doku kein Geld

Ein möglicher Fall: Sie haben bei Patient Müller neben einer Beratung auch noch einen Ganzkörperstatus erhoben und ein EKG schreiben lassen. Beides müssen Sie im PC…

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