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Neuer Beratungsbedarf bei den Patienten

Autor: khb

Zusatzarbeit gibt es ab Juli für die Vertragsärzte bei der Arzneiverordnung: Patienten werden von ihnen Antworten verlangen über zuzahlungsbefreite Arzneimittel sowie über drohende Aufzahlungen neben der Zuzahlung.

Der Beratungsbedarf in den Praxen ist eine Folge des am 1. Mai in Kraft getretenen Arzneiversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG). Das Spargesetz bringt nämlich nicht nur die ab 2007 greifende Bonus-Malus-Regelung mit drohenden automatischen Honorarabzügen für „zu teure“ Verschreibungen bei noch auszuhandelnden verordnungsstarken Indikationen, sondern auch niedrigere Festbeträge und die neue Möglichkeit gänzlich zuzahlungsbefreiter Verschreibungen.

Festbetragsabsenkung <ls />soll 360 Mio. Euro sparen

Die Festbeträge sind auch in den Gruppen 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und 3 (Präparate mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung) weitgehend…

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