Neuer Beratungsbedarf bei den Patienten
Der Beratungsbedarf in den Praxen ist eine Folge des am 1. Mai in Kraft getretenen Arzneiversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG). Das Spargesetz bringt nämlich nicht nur die ab 2007 greifende Bonus-Malus-Regelung mit drohenden automatischen Honorarabzügen für „zu teure“ Verschreibungen bei noch auszuhandelnden verordnungsstarken Indikationen, sondern auch niedrigere Festbeträge und die neue Möglichkeit gänzlich zuzahlungsbefreiter Verschreibungen.
Festbetragsabsenkung <ls />soll 360 Mio. Euro sparen
Die Festbeträge sind auch in den Gruppen 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und 3 (Präparate mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung) weitgehend…
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