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Nicht austricksen lassen vom Versorgungsamt!

Autor: Detmar Ahlgrimm, Rebekka Höhl, Foto: thinkstock

Um eine Befundbeschreibung bat das Versorgungsamt den Kollegen. Das beigefügte Formular fragte allerdings gezielt nach der zukünftigen Arbeitsfähigkeit der Patientin.

Der Brief, den der Internist vom Versorgungsamt erhielt, besagte ausdrücklich, dass kein Gutachten erstellt werden sollte. Da aber die Patientin beim Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt hatte, benötigte das Amt Informationen über die „dauerhaft vorliegenden körperlichen, seelischen und geistigen Funktionsbeeinträchtigungen“. Dafür sollte der Internist eine Befundbeschreibung über die ihm bekannten Gesundheitsstörungen mit Art und Ausmaß der durch sie verursachten Funktionsbeeinträchtigungen abgeben.

Dem Schreiben wurde ein Beurteilungsbogen beigelegt. Dieser verlangte nun neben der „kurzen laienverständlichen Darstellung der Krankheiten“ auch eine…

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