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OTC als Satzungsleistung
Anlass für die Forderung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az: 1 BvR 69/09). Danach ist der generelle gesetzliche Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (OTC) aus dem GKV-Leistungskatalog nicht verfassungswidrig.
Das Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu beschränken, sei so wichtig, dass es angemessen sei, wenn Versicherte frei verkäufliche Arzneien selbst bezahlen müssen: „Zumutbare Eigenleistungen können verlangt werden.“
Eigenleistung zumutbar oder eine Überforderung?
Geklagt hatte ein Mann, der an einer chronischen Atemwegserkrankung leidet und zur Therapie nicht…
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