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Palliativmedizin: EBM-Nummern in bestimmter Abfolge?

Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Leser fragen, MT-Experten antworten: Ist die EBM Nr. 03370 Voraussetzung dafür, dass die Nrn. 03371 bis 03373 abgerechnet werden dürfen?

Dr. T. O.,Fachärztin für Allgemeinmedizin aus S.:

Können wir die Palliativziffer 03371 und die Zusatzziffern zu den Hausbesuchen (03372/03373) auch dann abrechnen, wenn Erstgespräch und Ausfüllen des Palliativbogens im Krankenhaus oder auf der Pallia­tivstation erfolgten und nicht bei uns in der Praxis?

Oder muss zuerst die 03370 in der Praxisabrechnung vor den anderen Nrn. erscheinen?

Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:

Die EBM-Nr. 03370 ist eine eigenständige Gebührenordnungsposition, die nicht Voraussetzung für den Ansatz der Palliativleistungen nach den Nrn. 03371 bis 03373 ist.

Das…

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