Palliativmedizin: EBM-Nummern in bestimmter Abfolge?
Dr. T. O.,Fachärztin für Allgemeinmedizin aus S.:
Können wir die Palliativziffer 03371 und die Zusatzziffern zu den Hausbesuchen (03372/03373) auch dann abrechnen, wenn Erstgespräch und Ausfüllen des Palliativbogens im Krankenhaus oder auf der Palliativstation erfolgten und nicht bei uns in der Praxis?
Oder muss zuerst die 03370 in der Praxisabrechnung vor den anderen Nrn. erscheinen?
Dr. Gerd W. Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim:
Die EBM-Nr. 03370 ist eine eigenständige Gebührenordnungsposition, die nicht Voraussetzung für den Ansatz der Palliativleistungen nach den Nrn. 03371 bis 03373 ist.
Das…
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