Anzeige

Partnerschaft mit Lehrerin - Ist Kooperation erlaubt?

Autor: RA Dr. Karin Hahne, Foto: BilderBox

Kooperationen zwischen Ärzten und anderen Berufsständen wird immer beliebter. Die Musterberufsordnung für Ärzte gibt Aufschluß zu den Möglichkeiten.

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Wir – zwei Ärzte, ein Physiotherapeut und eine Lehrerin – wollen eine Partnerschaft gründen. Ziel der Ko­operation soll eine Zusammenarbeit von Osteopathie und Psychotherapie mit begleitendem Coaching (Lehrerin) sein. Wir arbeiten nur mit Terminen und auf Honorarbasis. Jeder hat eine eigene Homepage und arbeitet auf eigene Rechnung. Nach außen (Schild) wollen wir uns allgemein (Zentrum für ...) bezeichnen. Ist dies so rechtlich machbar?

Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht:

Die sogenannte medizinische Kooperationsgemeinschaft ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Physiotherapeut, schließt jedoch die Partnerschaft mit einer…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.