Patientenrechtegesetz stärkt auch Rechtssicherheit für Ärzte
In einem eigenen Patientenrechtegesetz, wie es im Moment angestrebt ist, würden die verschiedensten Rechtsquellen sowie die durch Richterrecht entstandenen Patientenrechte zusammengefasst.
Das neue Gesetz, das möglicherweise noch in diesem Jahr verabschiedet wird, soll das Behandlungsvertragsrecht für Patienten im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln. Dabei geht es nicht nur um die Behandlung durch Ärzte, sondern auch durch andere Heilberufe wie Heilpraktiker, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten.
Gleichzeitig soll die Gesundheitsversorgung durch Fehlervermeidungssysteme optimiert werden. Patienten sollen im Falle von Behandlungsfehlern mehr Unterstützung durch ihre Krankenkassen…
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