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Patientin stürzte nach Praxisbesuch im Treppenhaus

Autor: Anke Thomas, Foto: thinkstock

Eine Patientin, die im Treppenhaus ihres Arztes gestürzt war, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld - trotz schlechter Lichtverhältnisse.

Als eine Patientin die Arztpraxis im ersten Stock verließ, stürzte sie auf der Treppe zum Erdgeschoss. Sie verklagte die Hauseigentümerin auf 10 000 Euro Schmerzensgeld wegen schlechter Beleuchtung, jedoch ohne Erfolg.

Vor Gericht kritisierte die verletzte Patientin, dass nicht nur das Licht im Treppenhaus defekt gewesen sei; auch die natürliche Beleuchtung (Oberlicht Eingangstür, Fenster) sei schlecht gewesen. Dies gelte besonders im Hinblick darauf, dass sich eine Arztpraxis im Hause befinde.

Patientin hätte vorsichtiger und langsamer sein müssen

Wegen der schlechten Lichtverhältnisse sei sie auf der Treppe gestürzt. Neben dem Schmerzensgeld forderte sie zusätzlich 1000 Euro…

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